Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.10.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1994 - 2Z BR 17/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3210
BayObLG, 14.02.1994 - 2Z BR 17/94 (https://dejure.org/1994,3210)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1994 - 2Z BR 17/94 (https://dejure.org/1994,3210)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 2Z BR 17/94 (https://dejure.org/1994,3210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 161 Abs. 1, 3, § 892 Abs. 1 S. 2
    Grundbucheintragung bei aufschiebend bedingter Rückübertragung eines Erbteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuchunrichtigkeit als Vorraussetzung des Eintrags eines Widerspruchs ; Künftig mögliche Grundbuchunrichtigkeit als Grundlage für die Eintragung eines Widerspruchs; Abweis eines Berichtigungsantrags durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1283 (Ls.)
  • Rpfleger 1994, 343
  • BayObLGZ 1994, 29
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.11.2015 - 34 Wx 225/14

    Eintragung einer Verfügungsbeschränkung des Erbanteilserwerbers im Grundbuch bei

    Überträgt ein im Grundbuch als Miteigentümer in Erbengemeinschaft eingetragener Erbe einen Bruchteil seines Erbanteils auf einen Dritten und tritt dieser den Anteil in derselben Urkunde aufschiebend bedingt wieder an den bisherigen Miteigentümer ab, so ist im Grundbuch mit der Eintragung der Bruchteilsübertragung zugleich auch die durch die aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung des Erbanteilserwerbers einzutragen (Anschluss an BayObLGZ 1994, 29).

    Im Fall einer in derselben notariellen Urkunde vorgenommenen Übertragung eines (Bruchteils eines) Erbanteils auf einen Erwerber (§ 2033 Abs. 1 BGB; Palandt/Weidlich BGB 74. Aufl. § 2033 Rn. 2) mit aufschiebend bedingter Rückabtretung durch den Erwerber an den Übertragenden wird das Grundbuch unrichtig und ist durch die Eintragung der Erbanteilsübertragung und - von Amts wegen - einer Verfügungsbeschränkung zu berichtigen (BayObLGZ 1994, 29/31).

    Allerdings ist sie, um den öffentlichen Glauben des Grundbuchs zu zerstören, in dieses einzutragen (BayObLGZ 1994, 29/30 f.; LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; Neusser MittRhNotK 1979, 143/149; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 331; Schöner/Stöber Rn. 970).

    Dem Erbteilsveräußerer steht nämlich nicht nur der Erbteil nur noch bedingt zu, sondern auch das (gesamthänderische) Anteilsrecht an den einzelnen Nachlassgegenständen, so dass auch Zwischenverfügungen über Nachlassgegenstände nach § 161 BGB zunächst nur schwebend wirksam sind (BayObLGZ 1994, 29; Schöner/Stöber Rn. 970; Neusser MittRhNotK 1979, 148).

    Im dortigen Fall sind ebenfalls zur Sicherung eines Nachlassgrundstücks Eintragungen zulässig, auch wenn sich die Nacherbenstellung nicht allein auf das Recht an dem Grundstück bezieht (vgl. BayObLGZ 1994, 29/32).

    Mit der Erbanteilsübertragung ist die Eintragung der Verfügungsbeschränkung - an sich überflüssig - beantragt, welche gleichzeitig mit der Berichtigung in das Grundbuch von Amts wegen aufzunehmen ist (BayObLGZ 1994, 29/32), wenn deren Voraussetzungen im Übrigen vorliegen.

  • OLG Hamm, 02.08.2010 - 15 W 265/10

    Bewilligung der Löschung eines aufschiebend bedingt bewilligten Nießbrauchs;

    Eine durch die in diesem Sinne fehlerhafte Eintragung verursachte Unrichtigkeit des Grundbuchs ist gegeben, wenn der Inhalt des Grundbuchs mitsamt der zulässig in Bezug genommenen Bewilligungen und die wirkliche Rechtslage einander gegenwärtig widersprechen (BayObLG Rpfleger 1994, 343; 1987, 450; 1981, 190; Senat Rpfleger 2002, 565; OLG Düsseldorf Rpfleger 1977, 446, 447; Meincke, a. a. O., Rdnr. 52; Demharter, a. a. O., Rdnr. 26).
  • OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09

    Auflösend bedingte Übertragung eines GbR-Anteils im Grundbuch eintragungsfähig

    Bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit, insbesondere Grundbuchfähigkeit, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war anerkannt, dass die durch eine aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Grundbuch eingetragen werden kann (LG Zwickau DNotZ 2003, 131 mit. zust. Anm. Demharter; Bork in Staudinger, BGB, 2003, § 151 Rn. 15 m.Nw.; bereits RGZ 76, 89; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; BayObLG Rpfleger 1994, 343; BayObLG NJW-RR 1986, 697).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 3 Wx 443/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4630
OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 3 Wx 443/93 (https://dejure.org/1993,4630)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.1993 - 3 Wx 443/93 (https://dejure.org/1993,4630)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 1993 - 3 Wx 443/93 (https://dejure.org/1993,4630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unauffindbares Originaltestament

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bloße Nichtauffindbarkeit eines Originaltestaments spricht nicht für Vernichtung des Testaments durch Erblasser - Beweis der Errichtung des Testaments sowie dessen Inhalt durch Zeugen möglich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 2255, 2353; FGG § 12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 142
  • FamRZ 1994, 1283
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Naumburg, 29.03.2012 - 2 Wx 60/11

    Erbscheinerteilungsverfahren: Nachweis des testamentarischen Erbrechts durch

    Ist die Testamentsurkunde im Original nach dem Tode des Erblassers nicht auffindbar, begründet dies allerdings noch keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (s. BayObLG, Beschluss v. 21.02.2005 - Az.: 1Z BR 101/04 -, FamRZ 2005, 1866, 1867; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 26.02.2001 - Az.: 3 W 272/00 -, FamRZ 2001, 1313, 1315; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.10.1993 - Az.: 3 Wx 443/93 - NJW-RR 1994, 142; Hagena in MünchKomm, a.a.O., § 2255, Rdn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 11 Wx 78/14

    Nachlassverfahren: Durchführung des Strengbeweises bei der Aufklärung der

    Die Erteilung eines Erbscheins beim Nachweis der Errichtung eines formwirksamen Testamentes darf deshalb nicht verweigert werden, weil ein Ausnahmetatbestand - Widerruf dieses Testamentes - zwar nicht feststellbar ist, aber auch nicht widerlegt werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18

    Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments

    Die Erteilung eines Erbscheins beim Nachweis der Errichtung eines formwirksamen Testamentes darf deshalb nicht verweigert werden, weil ein Ausnahmetatbestand - Widerruf dieses Testamentes - zwar nicht feststellbar ist, aber auch nicht widerlegt werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung i. S. des § 2255 BGB zu erbringen (Senat, NJW-RR 1987, 1158; Beschluss vom 14. September 1992 - 3 130/92 - BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Mai Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder aaO § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.; Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 194).
  • LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05

    Keine Vermutung für Vernichtung eines Testaments durch Erblasser bei

    Die bloße Tatsache der Unauffindbarkeit der Urkunde besagt für sich allein noch nichts; sie begründet insbesondere keine tatsächliche Vermutung oder Erfahrungssatz, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1283; OLG Celle MDR 1962, 410; OLG Hamm NJW 1974, 1827; KG OLGZ 1975, 355; BayObLG Rpfl 1980, 60).

    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung im Sinne des § 2255 BGB zu erbringen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1158; BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder, aaO., § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.).

  • OLG Hamm, 14.08.2007 - 15 W 331/06

    Feststellungslast bei einem Testament mit teilweise ausgeschnittenem Text

    Derjenige, der sein Erbrecht aus einer letztwilligen Verfügung ableitet, trägt grundsätzlich die Feststellungslast hinsichtlich des gesamten Inhalts (BGH LM § 2085 BGB/Nr. 1; KG a.a.O. S.1492; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1158; BayObLG RPfleger 1980, 60; DNotZ 1984, 47ff; NJW-RR 1994, 142; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142; RGRK-BGB, 12.Aufl., § 2255 Rdn.13; MK-Mayer, BGB, 4.Aufl., § 2359 Rdn.14; Palandt/Edenhofer, BGB, 66.Aufl., § 2255 Rdn.12).
  • BayObLG, 21.02.2005 - 1Z BR 101/04

    Nachweis der Erbeinsetzung bei unvollständigem gemeinschaftlichem Testament

    Die bloße Tatsache der Unauffindbarkeit der Urkunde begründet keine tatsächliche Vermutung oder einen Erfahrungssatz, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 m. w. N.).
  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z BR 95/97

    Aufklärungspflicht des Beschwerdegerichts bei bestrittener Wirksamkeit und

    Zwar ergibt sich allein daraus, daß das Testament vom 21.6.1976 nicht mehr aufgefunden werden kann, nach ständiger Rechtsprechung keine Vermutung in der Richtung, daß es vom Erblasser in Widerrufsabsicht vernichtet worden ist (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 ).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

    Die Tatsache der Unauffindbarkeit der Originalurkunde begründet allein keine Vermutung, daß sie der Erblasser vernichtet hat (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 m.w.N.).
  • AG Geldern, 23.06.2020 - 26 VI 212/20
    Die Beweis- und Feststellungslast für eine ordnungsgemäße Widerrufshandlung des Erblassers im Zustand der Geschäftsfähigkeit trägt derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit beruft (Rn 34 ff).Die Beweis- und Feststellungslast für die Wahrung der Formerfordernisse bei der Errichtung sowie für den behaupteten Inhalt trägt dagegen derjenige, der Rechte aus dem Testament herleitet (BayObLG FamRZ 1985, 194, mwNw; NJW-RR 1992, 654; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 310; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 mwNw).
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